Die Wahl zwischen der roten und der blaune Pille
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Bundesgericht befasst sich mit Amstutz-Wahl vom März
Das gab Sabina Motta, Sprecherin des Bundesgerichts, diese Woche auf Anfrage bekannt.
Der Weiterzug der Beschwerde wird aber weder für den Neo-Ständerat Adrian Amstutz noch für seinen Nachfolger im Nationalrat, Thomas Fuchs, Folgen haben. Laut Gesetz ist nämlich vorgesehen, dass solchen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zukommt, wie die bernische Vizestaatsschreiberin Christiane Aeschmann auf Anfrage sagte.
Baldiges Urteil
Es ist anzunehmen, dass das Bundesgericht nicht schon in den nächsten Wochen ein Urteil fällt. Deshalb werden wohl Amstutz und Fuchs ihre neuen Ämter behalten, bis die Legislatur - am Ende dieses Jahres - zu Ende geht und die nationalen Wahlen vom Herbst über die weitere politische Zukunft der beiden entscheiden.
Auch die beiden Beschwerdeführer haben beim Bundesgericht keinen Antrag auf aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde beantragt. Sie fordern, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Wahl vom März wiederholt wird.